Arbeitsbereiche

Befähigungsnachweise

Nicht besegelte Fahrzeuge über 25m

Internationale Fahrt

Förderrichtlinie

Stiftung

Lenkungsausschuss

Politische Arbeit

Arbeitskreis Traditionsschifffahrt

Arbeitsgruppe zur Festlegung der besoneren fachlichen Anforderungen an die Befähigung

Für die Arbeitsgruppe zur Festlegung der besonderen fachlichen Anforderungen an die Befähigung von Schiffern und Maschinisten gemäß § 3 Abs. 3 Sport-SeeSchiffV bestellt die Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge e.V.(GSHW) drei Mitglieder, von denen einer den Vorsitz führt. Er wird auf Vorschlag des Lenkungsausschusses durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bestätigt. Ein weiteres Mitglied wird von der Zentralen Verwaltungsstelle bestellt.

Die Prüfungskommission (PK) für Befähigungsnachweise hat die fachliche Beurteilung der Befähigung von Schiffern und Maschinisten auf Traditionsschiffen im Sinne der Sportseeschifferscheinverordnung zur Aufgabe.

Sie stellt auch Mitglieder für das gemeinsame Arbeitsgremium der GSHW und dem Lenkungsausschuss der zentralen Verwaltungsstelle des DSV, zur Fortschreibung von Prüfungsinhalten und Prüfungsvoraussetzungen für die Befähigungsnachweise zur Traditionsschifffahrt.

GSHW Prüfer 2024-2026
NameVornameBemerkung 
Frisch *KnutVorsitz und Prüfer 
AndersenKayVorsitz und Prüfer 
Dittrich-KnüppelSimonaVorsitzende und Prüferin 
Dr. BiedererJensPrüfer 
LodemannBenPrüfer 
PapperitzChristopherPrüfer 
TheedeTorstenPrüfer 
SchenkMichaelPrüfer 
KallasJörnPrüfer 
 
*zusätzlich Vertreter der GSHW  im Lenkungsausschuß 

Weitere Informationen (PDF, Mitgliedersektion)

Die rechtliche Regelung von nicht mit Segeln ausgestatteten Fahrzeugen aus Stahl über 25 m Länge mit mehr als 12 Fahrgästen an Bord ist unklar. Diese Fahrzeuge sind nicht von den Regelungen der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie und der darauf fußenden nationalen Fahrgastschiffrichtlinie ausgenommen, so wie dies bei kleineren Fahrzeuge, bei Segelfahrzeugen oder hölzernen Fahrzeugen der Fall ist. Die GSHW bemüht sich in politischen Gesprächen, hier die dringend erforderliche Rechtssicherheit herbeizuführen.

Weitere Informationen (PDF, Mitgliedersektion)

In Deutschland nach der Schiffssicherheitsverordnung zugelassene Traditionsschiffe dürfen in der Regel mehr als 12 Fahrgäste oder Trainees befördern. Dieses Schiffssicherheitszeugnis gilt jedoch unmittelbar nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die internationale Schifffahrt ist in SOLAS geregelt, allerdings findet SOLAS weder auf Segelfahrzeuge noch auf hölzerne Fahrzeuge Anwendung. Wenn hierzulande regulär zugelassene Traditionsschiffe also ins Ausland fahren, besteht Rechtsunsicherheit. Ein Lösungsansatz war hierzu das so genannte MOU von 2004, wonach die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Zeugnisse für Traditionsschiffe gegenseitig anerkannten. Leider ist eines der geografisch wichtigsten Länder für die internationale Fahrt, Dänemark, bereits frühzeitig wieder aus diesem Abkommen ausgeschert. Seitdem ist die Rechtslage dort ausgesprochen schwierig. Seit dem Sommer 2023 gilt das auch für hier regulär zugelassene Sail-Training-Schiffe, deren Befähigung zur Ausbildung von Dänemark nunmehr infrage gestellt wird und die als Fahrgastschiffe eingeordnet werden, sofern kein SOLAS-Zeugnis zum Sail Training vorliegt. Hier ist die GSHW an einer Reihe von Fronten (nationale Verwaltung und Politik, Europäische Kommission, IMO) aktiv, um dieses Problem zu lösen.

weitere Informationen in der Mitgliedersektion

Eine der großen Errungenschaften der GSHW im Rahmen der Neufassung der Zulassung von Traditionsschiffen war die Förderfähigkeit von rechtsänderungsbedingten Umbauten an Fahrzeugen. Hierzu wurde eine so genannte Förderrichtlinie ins Leben gerufen, die freilich nicht in allen Bereichen einfach zu handhaben ist. Wir beraten unsere Mitglieder bei der Beantragung von Fördergeldern und helfen, den Verwaltungsdschungel zu lichten.

Weitere Informationen in der Mitgliedersektion

Die GSHW beabsichtigt, eine eigene Stiftung mit der Arbeitsnamen „Stiftung Deutsche Traditionsschiffahrt“ ins leben zu rufen. Hintergrund ist die in langen Jahren gereifte Erkenntnis, dass der Betrieb von Traditionsschiffen in manchen Fällen nicht nachhaltig zum Erhalt ausreicht. Hier sind immer mehr Drittmittel erforderlich. Diese sollen von der Stiftung eingeworben werden und den Mitgliedsschiffen zugute kommen. Mehr dazu in Kürze hier.

Der Lenkungsausschuss in der Verwaltungsstelle des Deutschen Seglerverbandes  koordiniert und beaufsichtigt die Abwicklung der  Führerscheinprüfungen, sowie die Weiterentwicklung von Prüfungsinhalten und Prüfungsvoraussetzungen. Dies geschieht in gemeinsamen Gremien des DSV, der GSHW (Bereich Traditionsschifffahrt) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Unser Vertreter im Lenkungsausschuss ist Knut Frisch.

Kommt in Kürze

Wir nehmen an den regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis Traditionsschifffahrt mit dem Verkehrsministerium, der Dienststelle Schiffssicherheit und anderen Beteiligten teil. Der nächste Termin steht im späten Frühjahr 2024 an. Ein genauer Termin steht noch aus.